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Christi Himmelfahrt

Christi Himmelfahrt oder auch die „Aufnahme des Herrn“ ist ein gesetzlicher Feiertag in Österreich, der jedes Jahr 40 Tage nach Ostern gefeiert wird. Aufgrund der Verknüpfung mit Oster kann Christi Himmelfahrt zwischen 30. April und 2. Juni liegen.

Christi Himmelfahrt wurde ursprünglich gemeinsam mit dem Pfingstfest gefeiert, ist allerdings seit dem 4. Jahrhundert ein eigenes Fest. Die Tatsache, dass Christi Himmelfahrt stets ein Donnerstag ist, bietet darüber hinaus ein potentielles verlängertes Wochenende durch den Fenster- bzw. Brückentag am Freitag.

Die Himmelfahrt Jesu bezeichnet das später folgende Ereignis, dass Jesus leiblich in den Himmel gelangte, ohne nochmals zu sterben und ohne seinen Leichnam zurückzulassen. Zwischen Auferstehung und Himmelfahrt vergingen laut Bibel 40 Tage. Daher wird das Fest Christi Himmelfahrt 40 Tage nach Ostern gefeiert.

Der Zahl „40“ hat in der Bibel und für die Christen eine besondere Bedeutung: 40 Tage dauerte die Sintflut, 40 Jahre dauerte die Wanderung des Volkes Israel durch die Wüste, genauso lang zog sich Jesus in die Wüste zurück, und 40 Tage war Moses auf dem Berg Sinai. Zudem beginnt mit dem Aschermittwoch die 40-tägige Fastenzeit.

Herkunft von Christi Himmelfahrt

Der Glaube an die Himmelfahrt wird in frühchristlichen Texten und Glaubensbekenntnissen bezeugt.

Im Lukasevangelium und in der Apostelgeschichte des Lukas wird gezeigt, dass der auferstandene Christus in den Himmel auf den Platz „zur Rechten Gottes“ erhoben wurde. In der Apostelgeschichte findet sich die Zeitangabe von 40 Tagen, während deren der Auferstandene sich zuvor seinen Jüngern gezeigt haben soll. Auch im alten römischen Glaubensbekenntnis wird Christi Himmelfahrt ausdrücklich erwähnt:

Er ist am dritten Tag auferstanden nach der Schrift
und aufgefahren in den Himmel.
Er sitzt zur Rechten des Vaters
und wird wiederkommen in Herrlichkeit
zu richten die Lebenden und die Toten;
seiner Herrschaft wird kein Ende sein.

Bräuche an Christi Himmelfahrt

Im 16. bis 18. Jahrhundert war es in der katholischen Kirche üblich, zu Christi Himmelfahrt eine Statue des auferstandenen Jesus durch ein Loch in der Decke auf den Kirchenspeicher zu ziehen. Im Anschluss daran flatterte eine weiße Taube aus dem sogenannten „Heiliggeistloch“. Obwohl dieser Brauch weitgehend verloren ging, gibt es heute noch einen Gottesdienst am Tag von Christi Himmelfahrt. Heutzutage gibt sehr schöne Prozessionen, welche regional abhängig, in Wäldern, Bergen, auf Feldern, Weinbergen oder in den Pfarrgärten stattfinden. In vielen Kirchen zieht man Jesus immer noch, als hölzerne, meist blumengeschmückte Figur empor.

Gesetzliche Regelungen

Christi Himmelfahrt ist seit den 1930er Jahren in Österreich ein gesetzlicher Feiertag, sowie in Belgien, Deutschland, Schweiz, Dänemark, Finnland, Frankreich, Grönland, Haiti, Indonesien, Island, Kolumbien, Liechtenstein, Luxemburg, Madagaskar, Namibia, Niederlande, Norwegen und Schweden.
Christi Himmelfahrt fällt in Österreich laut § 7 Arbeitsruhegesetz unter die sog. Feiertagsruhe und ist dadurch ein gesetzlicher Feiertag. Demnach haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden, also arbeitsfrei.
In Italien, Ungarn und Polen wurde das Fest als gesetzlicher Feiertag abgeschafft und wird nun nur noch am darauffolgenden Sonntag kirchlich gefeiert, wobei sich Italien bemüht Christi Himmelfahrt wieder als gesetzlichen Feiertag erneut einzuführen.

Der Feiertag Christi Himmelfahrt wird auch als Vatertag, oder regional auch Herrentag bezeichnet, gefeiert. An diesem Tag gibt es Bräuche wie eine Kutschfahrt oder Wanderung in die Natur mit Konsum von Alkohol oder auch Tagesausflüge mit der ganzen Familie.

Im Jahr 2008 fiel Christi Himmelfahrt mit dem Staatsfeiertag bzw. „Tag der Arbeit“ am 1. Mai zusammen. Diese Lage tritt nur sehr selten ein, zuletzt im Jahr 1913 und 2008. Das nächste Mal wird übrigens erst im Jahr 2160 sein.

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