Maria Himmelfahrt, Mariä Himmelfahrt, Vollendung Marias, Marias Aufnahme in den Himmel oder Heimgang Marias wird jährlich am 15. August in Österreich gefeiert. Das Fest geht auf das Marienfest zurück, welches Cyrill von Alexandrien im 5. Jahrhundert nach Christus eingeführt hat. Es ist damit das älteste Marienfest.
Der nächste Maria Himmelfahrt Feiertag ist am 15. August .
Der 15. August ist der 227. Tag (in Schaltjahren der 228. Tag) des Jahres im gregorianischen Kalender. Bis zum Jahresende sind noch 138 Tage.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte von Maria Himmelfahrt
Bereits die Ostkirche feierte im Jahre 451 vor dem Konzil von Chalcedon die leibliche Aufnahme Marias in den Himmel. Die Westkirche begeht das Fest seit dem 7. Jahrhundert. Allerdings erst 1950 machte Papst Pius XII. Maria Himmelfahrt in der Apostolischen Konstitution Munificentissimus Deus für die römisch-katholische Kirche zum Dogma, zur verpflichtenden Glaubenswahrheit. Laut Überlieferung und Rundfrage unter Bischöfen ist die Aufnahme Marias, mit Leib und Seele zur himmlischen Herrlichkeit, nach Vollendung ihres irdischen Lebens eine von Gott geoffenbarte Glaubensweisheit. Die Dogmatisierung fand als erste und einzige nach 1870 ohne allgemeines Konzil statt und ist deshalb bis zum heutigen Tage heftig umstritten. Die zentrale Bedeutung des Dogmas ist der Leib des Menschen als bleibender Wert.
Brauchtum zu Maria Himmelfahrt
In der katholischen Kirche werden am 15. August Kräuter gesegnet. Diese Tradition geht auf eine urkundliche Erwähnung im 14. Jahrhundert zurück in der geschrieben steht: Unserer Lieben Frauen Wurzelweihe. In Tirol finden zumeist Pontifikalämter mit anschließenden Prozessionen statt.
In der orthodoxen Kirche wird vor Maria Himmelfahrt zwei Wochen lang gefastet und dabei auf Wein, Öl, Fisch, Fleisch und Milchprodukte verzichtet.
Die Armenisch-Apostolische Kirche segnet im Anschluss an des Fest die Traubenernte. Erst nach der Segnung kann mit der Verarbeitung der Trauben gestartet werden. Der Weinbau gehört zur nationalen Identität der Armenier. Diese Tradition geht auf die Muttergottheit Anahit zurück, um ca. 1000 vor Christus. Vor Amtsantritt müssten die urartäischen Könige einen Weinberg stiften, um ihre Machtfülle zu zeigen.
Katholische Festschrift zu Maria Himmelfahrt
Die Aufnahme Marias in den Himmel, nicht durch die Bibel überliefert,
doch in den Glaubensschatz aufgenommen als eine geschichte voller Hoffnung und Trost.
Wir begegnen Maria als Urbild des erlösten Menschen,
nicht verloren im Tod, sondern auf ewig geborgen bei Gott.
Wir folgen Maria, die uns zu glauben lehrt,
dass sich erfüllt was Gott uns zusagt.
Wir feiern Maria als Botin der Freude, des Trostes,
als Bürgin der Hoffnung auf unsere Vollendung in Gott.
Das Fest Maria Himmelfahrt, nicht nur ein Gedenktag Marias,
auch ein Tag, an dem wir schon jetzt unsere eigene Zukunft feiern dürfen.
Maria Himmelfahrt im Ausland
In Süddeutschland finden wie in Tirol Pontifikalämter und Prozessionen statt. In Lindau am Bodensee geht etwa die Fatima-Schiffsprozession mit circa 4.000 Besuchern über die Bühne.
Italien feiert Maria Himmelfahrt unter dem bekannten Namen Ferragosto.
In den meisten katholischen wie orthodoxen Ländern ist Maria Himmelfahrt ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag, wie zB in Belgien, Frankreich, Kroatien, Italien, Luxemburg, Malta, Polen, Litauen, Slowenien, Portugal, Spanien, Zypern, Griechenland, Rumänien und Georgien.
Weitere Feier- und Gedankentage am 15. August
In Tirol ist das Fest Maria Himmelfahrt zusätzlich seit 1959 Landesfeiertag mit der Bezeichnung Hoher Frauentag. Hierbei wird der Befreiung Tirols von 1809 gedacht.
Der 15. August feiern Indien, die Republik Kongo, als auch Nord- und Südkorea ihre Unabhängigkeit. Nordkorea und Südkorea begehen ihre Unabhängigkeit von Japan im Jahre 1945, Indien feiert die Unabhängigkeit von Großbritannien im Jahre 1947 und die Republik Kongo ihrerseits von Frankreich im Jahre 1960.
Darüber hinaus begeht das Fürstentum Lichtenstein am 15. August den Staatsfeiertag und Polen feiert den Tag der Polnischen Armee.
Gesetzliche Regelung
Der 15. August fällt in Österreich laut § 7 Arbeitsruhegesetz unter die sog. Feiertagsruhe und ist dadurch ein gesetzlicher Feiertag. Demnach haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden, also arbeitsfrei.