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Winterreifenpflicht in Österreich

Die Winterreifenpflicht gilt in Österreich für alle PKWs, Kombikraftwagen und LKWs mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 3.500 kg von 1. November bis 15. April des nächsten Jahres gesetzlich mit dem Zusatz „bei winterlichen Verhältnissen“, also bei Schnee, Matsch, Eis oder Glatteis. Alternativ können auch Schneeketten montiert werden. Diese Regelung gilt seit 1.1.2008, allerdings nicht für parkende Fahrzeuge.

Gesetz zur Winterreifenpflicht

Laut Winterreifenpflicht dürfen Lenker und Lenkerinnen ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t bei winterlichen Verhältnissen nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Letzteres ist allerdings nur bei einer geschlossenen Schnee- bzw. Eisfahrbahn gestattet, um Fahrbahnschäden zu vermeiden, und sollten nur im Bedarfs- oder Notfall verwendet werden. Schneeketten müssen je nach Fahrzeugklasse den ÖNORMEN V 5117 oder V 5119 genügen.

Was gilt als Winterreifen?

Entscheidend für die Erfüllung der Winterreifenpflicht ist die Kennzeichnung M+S in Österreich. Das bedeutet, dass an der Reifenseitenwand der Aufdruck bzw. die Gravur Matsch und Schnee („M+S“) oder eine ähnliche („MS“, „M.S.“, „M/S“, „M&S“ oder „M-S“) vorhanden ist. Zusätzlich müssen Winterreifen (oder alternativ auch Ganzjahresreifen) ein Minimum von 4,0 mm Profiltiefe (Diagonalreifen 5,0 mm) aufweisen. Gemessen wird die Profiltiefe im mittleren Bereich der Lauffläche. Bei unregelmäßiger Abnutzung ist dort zu messen, wo der Reifen am stärksten abgefahren ist.

Vorteile von Winterreifen

Winterreifen haben mehrere Vorteile: Vorab steht natürlich die Passung des Reifens an die Witterungsbedingungen im Vordergrund. Durch die Verwendung des richtigen Reifens verkürzt sich der Bremsweg und die Sicherheit wird somit erhöht. Des Weiteren sprechen auch ein geringer Treibstoff-Verbrauch, geringerer Verschleiß und höhere Kilometerleistung für jahreszeitspezifische Reifen.

Bestrafung bei Nichtbefolgung der Winterreifenpflicht

Es sind monetäre Strafen zwischen € 35,- und € 5.000,- möglich. Darüber hinaus kann das Abstellen des Fahrzeugs durch die Exekutive veranlasst werden.

Quellen zur Winterreifenpflicht