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Staatsfeiertag 1. Mai

Der 1. Mai wird als Maifeiertag, Tag der Arbeit, Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse und Tag der Arbeiterbewegung bezeichnet. Der österreichische Staatsfeiertag geht auf eine Initiative von Staatskanzler Dollfuss zurück. Er wird mit Unterbrechung seit dem 1. Mai 1934 gefeiert.

Der nächste Staatsfeiertag ist am 1. Mai .

Der 1. Mai ist der 121. Tag (in Schaltjahren der 122. Tag) des Jahres im gregorianischen Kalender. Bis zum Jahresende sind noch 244 Tage.

Geschichte zum 1. Mai Staatsfeiertag

1919 wurde der 1. Mai als roter Feiertag zum Ruhe und Festtag. Seit 1934 wird der 1. Mai als Staatsfeiertag, zum dauernden Gedenken an die Proklamation der Verfassung, gefeiert. Der Tag der Mutter, der Tag der Jugend und der Tag der Arbeit werden mitgefeiert.
In der Zeit des Nationalsozialismus war der 1. Mai der Tag der Nationalen Arbeit. In der anschließenden Besetzung Österreichs durch die Alliierten (1945-1955) wurde der Staatsfeiertag nicht gefeiert. Durch die Unabhängigkeitserklärung im Jahre 1955 und das damit beschlossene Gesetzt der immerwerdenden Neutralität (vgl. hierzu Nationalfeiertag Österreich), steht der Staatsfeiertag seit 1956 wieder als Feiertag im Kalender.

Maibaum Staatsfeiertag 1. Mai

Maibaum, am Staatsfeiertag 1. Mai

Brauchtum zum 1. Mai Staatsfeiertag

Als Symbol der Fruchtbarkeit wird auf Dorfplätzen in Österreich am Vorabend des 1. Mai im Rahmen eines Dorf- und Stadtfestes ein Maibaum aufgestellt. Der Maitanz, das Stehlen des Maibaums, das Maibaumkraxeln und Maibaumumzüge mit Blaskapellen haben Tradition.

1. Mai Staatsfeiertag im Ausland

Seit mehr als 120 Jahren feiert die internationale Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung den 1. Mai als den Tag der Arbeit. In Deutschland, Belgien, Lichtenstein und Teilen der Schweiz ist der 1. Mai en gesetzlicher Feiertag.

Weitere Feier- und Gedankentage am 1. Mai

Der 1. Mai ist ein internationaler Gedenktag und als Tag der Arbeit bekannt. Auf den Marshallinseln wird die Unabhängigkeit seit 1979 gefeiert. In Bayern wird auch das Hochfest der Patrona gefeiert, ein römisch-katholisches Fest.

Gesetzliche Regelungen

Der 1. Mai fällt in Österreich laut § 7 Arbeitsruhegesetz unter die sog. Feiertagsruhe und ist dadurch ein gesetzlicher Feiertag. Demnach haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden, also arbeitsfrei.