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Ostermontag

Der Ostermontag ist ein „zweiter“ Feiertag zu Ostern und damit eines der höchsten christlichen Feste. Weitere derartige zweite Feiertage sind der Pfingsmontag und der Stefanitag, am 26. Dezember.

Wie der Name schon vermuten lässt, findet der Ostermontag am Montag nach dem Osterwochenende statt und ist die Fortsetzung des Ostertages bzw. der Feierlichtkeiten rund um die Kreuzigung und Auferstehung Christi. Liturgisch gesehen hat der Ostermontag den Rang eines Hochfestes.
Der Ostermontag kann frühestens auf den 23. März fallen und der spätestmögliche Zeitpunkt ist der 26. April.

Ostermontag – Geschichte und biblische Grundlage

Am Ostermontag feiert man in der katholischen Kirche die Auferstehung Christi. Jesus, der am Karfreitag gekreuzigt wurde, ist am dritten Tage, dem Ostermontag, von den Toten auferstanden.
Im Evangelium nach Lukas (Lk 24, 13-35, EU) wird beschrieben, dass am dritten Tage nach der Kreuzigung Jesu 2 Emmaus-Jünger auf dem Rückweg von Jerusalem nach Emmaus ein unbekannter, dritter Mann begegnet. Dieser hinterfragt ihre Trauer und bestätigt ihnen, dass der Messias die Vorhersage der alten Schriften erfüllt hat. In Emmaus laden die beiden Jünger den Fremden ein und als dieser das Brot bricht, erkennen sie in ihm Jesus. In diesem Moment verschwindet dieser allerdings und sie kehren noch in der Nacht nach Jerusalem zurück, um erzählen den anderen Jüngern von ihrem Erlebnis.
Geschichtlich gesehen war der Ostermontag immer schon ein Feiertag. Früher hat die Arbeitsruhe rund um Ostern vom Palmsonntag bis zum Sonntag nach Ostern gedauert. Im Mittelalter wurde die Arbeitsruhe allerdings bereits verkürzt und endete mit dem Mittwoch nach Ostern. 1642 erklärte Papst Urban VII. die Tage von Ostersonntag bis inkl. Osterdienstag für arbeitsfrei. Schlussendlich blieb allerdings nur der Ostermontag als gesetzlich freier Tag in Österreich übrig.

Brauchtum am Ostermontag

Basierend auf dem Lukasevangelium bildete sich der Brauch des sog. Emmausgang oder Emmaus-Osterspaziergang in Erinnerung an die beiden Emmaus-Jünger, die auf ihrem Heimweg dem auferstandenen Jesus begegnet sind. Der Emmausgang beginnt zumeist vor der Pfarrkirche und hat sein Ziel bei einer Kapelle. Begleitet wird er durch Gesänge und Gebete.

Eine andere Auslegung des Osterspaziergangs ist das sog. „In die Grean gehen“. Das geht auf den Brauch im Weinviertel zurück als die Winzer zur ersten Verkostung des neuen Jahres in die Kellergasse spazierten.
Weitere Bräuche zu Ostern ist u.a. die Besichtigung von Ostergräbern, die in den Kirchen aufgebaut sind und das Heilige Grab Jesu darstellen. Vielerorts werden Osterfeuer gezündet und Ostermärkte veranstaltet.

Ostermontag im Ausland

In vielen ländlichen Gebieten Oberbayerns existiert noch immer der Brauch des österlichen Feldumgangs am Ostermontag. Dabei geht der Bauer in Begleitung aller Hausbewohner das Winterfeld (Roggen- und Weizensaatfeld) ab.
In der Lausitzregion wird teilweise am Ostermontag noch der Brauch des Osterreiten praktiziert, bei dem Kirchenlieder in sorbisch gesungen werden.
Weitere Bräuche am Ostermontag in Deutschland sind u.a. der Georgritt und der Schwerttanz in Traunstein im Chiemgau, der traditionelle Remlinger Eierlauf in Remlingen, Unterfrangen und die Schönecker Eierlage in Schöneckel in der Eifel.

In Bern wird seit 1720 der Ostermontagsumzug nachweislich praktiziert. Dabei sind die Magistrate vom Münster ins Rathaus gezogen und die Handwerke der Küfer und der Metzger haben Umzüge durch die Stadt vollzogen.

Der Ostermontag ist neben Österreich, Deutschland und weiten Teilen der Schweiz auch noch in vielen weiteren Ländern ein gesetzlicher Feiertag: den Niederlanden, Italien, Kroatien, Schweden, Finnland, Norwegen, Island, Großbritannien, Irland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Frankreich und Spanien.

Gesetzliche Regelung

Der Ostermontag fällt in Österreich laut § 7 Arbeitsruhegesetz unter die sog. Feiertagsruhe und ist dadurch ein gesetzlicher Feiertag. Demnach haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden, also arbeitsfrei.

Quellen
Wöchentliche Ruhezeit und Feiertagsruhe

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